Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseleistungen (Stand 1.1.2019)
1. Abschluss des Mietvertrages
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
2. Mietzeit
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
3. Preise, Bezahlung
Alle Preise in der Preisliste sind Preise incl. MwSt. und zahlbar ohne Abzug. Ist keine Währung angegeben, so gilt EURO. Die Preise gelten für das angegebene Jahr, Änderungen sind auch innerhalb des Jahres möglich.
Sind Preise bei uns in britischen Pfund (GBP, £) angegeben und werden in Euro (€) berechnet, so liegt dem als Umrechnung der Devisenverkaufskurs des britischen Pfundes am Tag der Rechnungsstellung, veröffentlicht im Hamburger Abendblatt, zugrunde.
Es sind keine eigenen Abzüge, Skonti etc. des Anmelders zulässig. Banküberweisungsgebühren (besonders aus dem Ausland) gehen voll zu Lasten des Anmelders.Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, so ist der Anmelder sofort in Verzug und es sind ab Fälligkeit (jedoch nicht innerhalb der ersten 30 Tage nach Rechnungserhalt) Zinsen fällig. Die Zinshöhe beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basissatz nach BGB.
Ist der Anmelder nach den gesetzlichen Bedingungen in Verzug, betrachtet BRITAIN TRAVEL den Vertrag als storniert und behandelt ihn wie bei einem Rücktritt des Anmelders. Dann sind die Stornogebühren und der Zins für verspätete Zahlungen fällig.
Bei einigen Fährfahrscheinen, besonders für die Strecken über den Kanal (Calais/Croquelles-Dover/Folkestone) kann gleich bei Buchung der volle Fahrpreis verlangt werden. Es wird dann auch sofort der Fahrschein (oder Voucher) an den Kunden ausgehändigt.
Bei Tattoo- und anderen Eintritts-Karten ist ebenfalls eine sofortige vollständige Bezahlung notwendig, da auch BRITAIN TRAVEL hier sofort voll bezahlen muss.
4. Nebenkosten bei Ferienhäusern
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
5. Belegung
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
6. Leistungen
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte der Anmelder infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, auch zwingenden, Gründen die Leistungen nicht oder nicht voll in Anspruch nehmen, obwohl sie zur Verfügung standen, entfällt dennoch eine Rückerstattung von Zahlungen, da diese nicht in Anspruch genommene Leistung so schnell nicht anderweitig verkauft werden kann.
8. Endreinigung von Ferienhäusern
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
9. Schäden am Objekt
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
10. Kaution
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
11. Rücktritt durch Anmelder
Der Anmelder kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss BRITAIN TRAVEL gegenüber mitgeteilt werden.
Hierbei gelten die Stornobedingungen und Stornokosten des Leistungsanbieters. BRITAIN TRAVEL nimmt zusätzlich € 10,- für die Bearbeitung.
12. Umbuchung
Hierbei gelten die Umbuchungsbedingungen und Umbuchungskosten des Leistungsanbieters. BRITAIN TRAVEL nimmt zusätzlich € 10,- für die Bearbeitung.
13. Verlängerung
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
14. Stornierung durch BRITAIN TRAVEL
Eine Stornierung durch BRITAIN TRAVEL ist möglich, wenn der Anmelder seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt (siehe Punkt 3).
15. Unbenutzbarkeit des Objektes und Mängel
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
16. Haftung
Die Haftung von BRITAIN TRAVEL ist auf den 3-fachen Mietpreis begrenzt für Schäden, die nicht Körperschäden sind. Im übrigen gilt die Begrenzung nicht für sonstige Schäden, die auf grobfahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Der BRITAIN TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und/oder bei denen ein gesonderter Vertrag mit dem Leistungserbringer eingegangen wird (z.B. Fährfahrten, Flüge, Mietwagen, Versicherungen, Veranstaltungen vor Ort usw.).
17. Unerreichbarkeit des Mietobjektes
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
18. Übergabe von Wohnobjekten
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
19. Autorundreisen und Touren
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
20. Gewährleistung
Werden vertragliche Leistungen vom BRITAIN TRAVEL nicht erbracht, kann der Anmelder Abhilfe verlangen. BRITAIN TRAVEL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch in der Weise erfolgen, dass dem Anmelder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung oder ein finanzieller Ausgleich angeboten wird (Minderung).
21. Internetbeschreibung, Allgemeine Reiseinformation
Die Beschreibungen im Internet sind mit größter Sorgfalt aufgrund eigener Besuchsreisen und teilweisen Angaben der Betreiber der jeweiligen Mietobjekte gemacht worden. Geringe Änderungen sowie Druckfehler und Irrtümer sind möglich.
Die im Internet veröffentlichten allgemeinen Reiseinformationen sind Bestandteil dieser Bedingungen und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Bestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige können variieren und sind hier nicht behandelt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft. Bitte informieren Sie sich auch über die Bedingungen für die Zeit nach dem Brexit.
22. Zubehör
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
23. Sicherungsschein und Versicherungen
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
24. Jagen, Angeln, Golf, Schwimmen
Diese und andere Sportarten werden auf eigenes Risiko ausgeführt und sind in keiner Weise Bestandteil des Vertrages zwischen Anmelder und BRITAIN TRAVEL.
Der Anmelder hat sich um entsprechende Erlaubnisscheine zu kümmern und die Gesetze zu beachten.
25. Mitwirkungspflicht
Der Anmelder ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Anmelder ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen dem Betreiber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Ist der Betreiber des Objektes nicht erreichbar oder sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich BRITAIN TRAVEL per Telefon, Telefax oder Email mitzuteilen, damit BRITAIN TRAVEL hier helfen kann.
26. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche an BRITAIN TRAVEL hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Fristen anzumelden und sie verjähren in den gesetzlichen Fristen. Hier ist jedoch zu beachten, dass BRITAIN TRAVEL in der Regel nur Vermittler von Leistungen ist und die Ansprüche gegen den jeweiligen Veranstalter zu richten sind. Die jeweiligen Veranstalter werden bei der Buchung genannt.
27. Kundenschutz
Entfällt, wir bieten keine Übernachtungen in Großbritannien mehr an.
28. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Britain Travel hat weniger als 10 Mitarbeiter. Nach §36 und §37 weisen wir darauf hin, dass wir eine Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren ablehnen.
29. Unwirksamkeit einzelner Bestandteile
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile und Bestimmungen des Vertrages bzw. der Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
30. Gerichtsstand
Der Anmelder kann BRITAIN TRAVEL nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von BRITAIN TRAVEL gegen den Anmelder ist der Wohnsitz des Anmelders maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder Vollkaufleute. In diesen Fällen ist der Sitz von BRITAIN TRAVEL maßgebend.