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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reiseleistungen (Stand 1.1.2013)
1. Abschluss des Mietvertrages
Der Vertrag wird mit der BRITAIN TRAVEL Peter Storm, In der Hörn 50a, 21035 Hamburg, als BRITAIN TRAVEL bzw. Veranstalter abgeschlossen.
Die BRITAIN TRAVEL Peter Storm ist nur Vermieter/Veranstalter und nicht selbst Betreiber. Sie vertritt den Betreiber bei Anbahnung und Abschluss von Verträgen für die begrenzte Miete von Ferienhäuser, Übernachtungen in Bed&Breakfast-Pensionen und Hotels, Vermittlung von Fähr- und Eintrittstickets sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäften, insbesondere der Zahlungsabwicklung. Ferienhäuser, Bed&Breakfast-Pensionen und Hotels werden nachfolgend als Objekte bezeichnet.
Der Anmelder bietet BRITAIN TRAVEL mit der Anmeldung den Abschluss des Vertrages für die in der Anmeldung angeführte Leistung verbindlich an. Hierbei kann der Anmelder mehrere Objekte in einer Prioritätenliste alternativ aufführen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Email oder per Fax erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BRITAIN TRAVEL zustande. Sie bestätigt schriftlich die Vertragsannahme für das Objekt/Transportleistung etc. und gewünschten Zeitraum. Ist kein Objekt der Alternativ-Liste verfügbar, bietet BRITAIN TRAVEL freibleibend andere Objekte an.
2. Mietzeit
Die Mietzeit beträgt mindestens 7 Tage für Ferienhäuser und mindestens eine Übernachtung für Bed&Breakfast. Sie beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Wollen Sie am Anreisetag vor 16:00 Uhr einziehen und/oder am Abreisetag nach 10:00 Uhr ausziehen, wird (sofern dies möglich ist) vor Ort eine Gebühr von je £ 20,- erhoben.
Die Anreise muss bis 21:00 Uhr erfolgt sein, andernfalls besteht keine Verpflichtung, die Gäste noch am selben Tage in das Mietobjekt einzulassen. Später eintreffende Gäste müssen in diesem Fall auf eigene Rechnung eine Übernachtung woanders vornehmen. Hiervon ausgenommen ist eine spätere Anreise gemäß Absprache.
3. Preise, Bezahlung
Alle Preise in der Preisliste sind Preise incl. MwSt. und zahlbar ohne Abzug. Ist keine Währung angegeben, so gilt EURO. Die Preise gelten für das angegebene Jahr, Änderungen sind auch innerhalb des Jahres möglich.
Sind Preise bei uns in britischen Pfund (GBP, £) angegeben und werden in Euro (€,s) berechnet, so liegt dem als Umrechnung der Devisenverkaufskurs des britischen Pfundes am Tag der Rechnungsstellung, veröffentlicht im Hamburger Abendblatt, zugrunde.
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und Rechnung sind 20% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Kalendertagen zu zahlen. Sie erhalten den Sicherungsschein (siehe Punkt 23 „Sicherungsschein und Versicherungen“ dieser Bedingungen) und die im Vertrag enthaltenen Versicherungspolicen sofort nach Eingang der Anzahlung. Die restliche Rechnungssumme muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Leistungsteils (Fährticket, Ferienhausmiete, B&B Übernachtungspreis) ohne nochmalige Aufforderung bei BRITAIN TRAVEL vorliegen.
Es sind keine eigenen Abzüge, Skonti etc. des Anmelders zulässig. Banküberweisungsgebühren (besonders aus dem Ausland) gehen voll zu Lasten des Anmelders.
Nach Eingang sämtlicher Zahlungen erhält der Anmelder die volle Hausadresse und die Anfahrtsbeschreibung.
Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, so ist der Anmelder sofort in Verzug und es sind ab Fälligkeit (jedoch nicht innerhalb der ersten 30 Tage nach Rechnungserhalt) Zinsen fällig. Die Zinshöhe beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basissatz nach BGB.
Zahlt der Anmelder die Anzahlung trotz zweifacher Aufforderung nicht oder ist die vollständige Vertragssumme 7 Kalendertage vor Beginn des ersten Leistungsteils (z.B. Fährticket, Ferienhausmiete, B&B Übernachtungspreis) noch nicht entrichtet, betrachtet BRITAIN TRAVEL den Vertrag als storniert und behandelt ihn wie bei einem Rücktritt des Anmelders. Dann sind die Stornogebühren und der Zins für verspätete Zahlungen fällig.
Bei einigen Fährfahrscheinen, besonders für die Strecken über den Kanal (Calais/Croquelles-Dover/Folkestone) kann gleich bei Buchung der volle Fahrpreis verlangt werden. Es wird dann auch sofort der Fahrschein (oder Voucher) an den Kunden ausgehändigt.
Bei Tattoo- und anderen Eintritts-Karten ist ebenfalls eine sofortige vollständige Bezahlung notwendig, da auch BRITAIN TRAVEL hier sofort voll bezahlen muss.
4. Nebenkosten bei Ferienhäusern
Nebenkosten wie Strom, Heizung, Gas, feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Brikett, Torf) sind in der Regel im Mietpreis nicht enthalten und müssen vor Ort beim Betreiber nach Bedarf entrichtet werden, wenn nicht anders in den Hausbeschreibungen ausgewiesen. Bei Bed&Breakfast-Angeboten gibt es diese Art von Nebenkosten nicht.
5. Belegung
Die Ferienhäuser dürfen nur mit der im Katalog angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Mehr Personen können von BRITAIN TRAVEL oder dem Betreiber vor Ort abgewiesen werden oder müssen einen Mehrpreis entrichten. Alle anderen Leistungseinheiten (B&B, Fährüberfahrten etc) akzeptieren keine anderen als die angemeldeten Personen.
Der Unterbringung dienende Vorrichtungen wie Zelte, Wohnwagen usw. dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Betreibers auf dem Grundstück des Objektes aufgestellt werden.
6. Leistungen
Der Umfang der Leistungen von BRITAIN TRAVEL ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Objektes im jeweils gültigen Katalog. Nebenabreden, die Leistungen ändern, bedürfen der Niederschreibung in der schriftlichen Vertragsbestätigung.
Die Beschreibungen in dem Katalog beruhen teils auf tatsächlichen Feststellungen, teils auf subjektiven Eindrücken (besonders in Hinblick auf Bewertung der Einrichtung, Eignung für Kinder und sanitäre Einrichtungen).
Die Anreise zum Objekt und Abreise vom Objekt ist nicht Leistungsumfang von BRITAIN TRAVEL und liegt in der Verantwortung des Anmelders.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte der Anmelder infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, auch zwingenden, Gründen die Leistungen nicht oder nicht voll in Anspruch nehmen, obwohl sie zur Verfügung standen, entfällt dennoch eine Rückerstattung von Zahlungen, da das Objekt incl. aller damit verbundenen Leistungen so kurzfristig nicht anderweitig belegt werden kann.
8. Endreinigung von Ferienhäusern
Jeder Anmelder ist verpflichtet, das Ferienhaus/-wohnung (incl. der Apartments) am Ende der Mietzeit vollständig gereinigt zu übergeben. Hierzu gehören auch das Entsorgen von Abfall, das Spülen und Wegräumen des benutzten Geschirrs, eine Reinigung des Kamins (falls vorhanden und benutzt), Wischen, Saugen, Fegen von Böden und Außenbereichen, Säubern von Booten usw. Wird die Endreinigung nicht ausreichend vorgenommen, wird der Stundenaufwand für die Reinigung durch andere nachträglich berechnet.
Rauchen Sie in Nichtraucherhäusern, so ist eine Reinigungsgebühr von € 50,- zu zahlen.
9. Schäden am Objekt
Schuldhaft verursachte Schäden durch den Anmelder an Ferienhäuser hat dieser innerhalb von 3 Wochen nach Mietende zu begleichen, abzüglich eines möglichen Kautionsguthabens. Der Anmelder hat auch das Recht, von die von ihm verursachte Schäden vor Ort fachmännisch reparieren zu lassen.
Es entsteht kein Mietminderungsgrund durch vom Anmelder verursachte Schäden. Sind durch Andere verursachte Schäden am Mietobjekt vorhanden, die die Nutzung einschränken, so sind diese dem vor Ort vertretenen Betreiber oder einem Verwalter mitzuteilen und um Abhilfe zu bitten. Werden diese Mängel vor Ort nicht beseitigt, ist der BRITAIN TRAVEL sofort zu verständigen. Unabhängig davon ist eine Schadenregulierung durch die Versicherung.
Schäden bei anderen Leistungsteilen (Bed&Breakfast, Hotels, Flügen, Fähren) sind direkt vor Ort mit dem Betreiber zu regulieren.
10. Kaution
Es ist mit der Mietzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn eine Kaution von € 100,- für Gäste mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und bei Jugendgruppen fällig. Diese Kaution dient der ordnungsgemäßen Übergabe des Mietobjektes bei Mietende. Etwaig notwendige durch den Anmelder verursachte Reparaturen am Mietobjekt, eine vergessene Endreinigung oder uns berechnete Banküberweisungsgebühren werden nachberechnet oder mit der Kautionssumme verrechnet. Die Kaution oder eine mögliche Restsumme hiervon wird ca. 3 Wochen nach Mietende an den Anmelder überwiesen.
11. Rücktritt durch Anmelder
Der Anmelder kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss BRITAIN TRAVEL gegenüber mitgeteilt werden.
Es werden bei Rücktritt von Vermietungsobjekten folgende Stornosätze als pauschalierte Entschädigung in Abhängigkeit vom Rücktrittsdatum fällig:
Bis 60 Tage vor Beginn eines Leistungsteils (z.B. Mietbeginn beim Ferienhaus, Anreise beim B&B, Hotel): 20%, 59 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Preises, ab 29 Tage vor Leistungsbeginn sind 90% des Preises fällig. Eine Kaution wird in diesem Falle natürlich nicht erhoben.
Kann ein neuer unter der Berücksichtigung der Interessen von BRITAIN TRAVEL akzeptabler und solventer Anmelder vom zurückgetretenen Anmelder für das gleiche Objekt in gleichem Zeitraum nachgewiesen werden, sind lediglich 10% Bearbeitungspauschale (für den Ummeldeaufwand, Reiseinformationen, Versicherungen usw.) fällig.
Kann BRITAIN TRAVEL das Objekt für die ganze oder anteilige Zeit wieder vermieten, so ist für die neu vermietete Zeit lediglich eine pauschalierte Entschädigung von 15% vom alten Anmelder zu zahlen, für die unvermieteten Zeit gelten die obigen Stornosätze.
Bei Fährtickets wird die Stornierungsgebühr der Fährgesellschaft plus unserer Bearbeitungsgebühr von
€ 10,- belastet.
Die in dieser Ziffer vereinbarten Pauschalen reduzieren sich oder fallen ganz weg, wenn der Anmelder den Nachweis führt, dass ein Schaden in Höhe der hier vereinbarten Pauschale nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
12. Umbuchung
Eine Umbuchung von Unterkünften ist nur möglich beim selben Objekt auf einen anderen Zeitraum mindestens gleicher Länge, sofern das Objekt in neuen Zeitraum nicht belegt ist und der Betreiber dies akzeptiert. Es wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von 10% des bisherigen Mietpreises erhoben. Bei Fährtickets wird die Umbuchungsgebühr der Fährgesellschaft plus unserer Bearbeitungsgebühr von s 5,- fällig.
13. Verlängerung
Eine Verlängerung des Aufenthaltes in einem Objekt ist nach Rücksprache mit BRITAIN TRAVEL jederzeit möglich, wenn das Objekt nicht belegt ist. Den Preis für die Verlängerung hat der Anmelder bis spätestens 14 Kalendertagen nach Beginn der Verlängerung an BRITAIN TRAVEL zu zahlen.
14. Stornierung durch BRITAIN TRAVEL
Der BRITAIN TRAVEL kann vor Antritt der Reise vom Vertrag fristlos zurücktreten oder nach Einzug des Anmelders in das Objekt fristlos kündigen, wenn der Anmelder trotz Abmahnung durch BRITAIN TRAVEL den Frieden stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt.
15. Unbenutzbarkeit des Objektes und Mängel
Im Falle der Unbenutzbarkeit des Objektes (Doppelvermietung, grobe Mängel, Totalschaden, Defekte) wird dem Anmelder nach Möglichkeit ein gleichwertiges Objekt angeboten. Handelt es sich um ein teureres Objekt, wird der Mehrpreis dem Anmelder nicht berechnet, ist das Objekt billiger, erhält der Anmelder die Differenz erstattet.
Der Anmelder ist auch berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten.
Wird die Unbenutzbarkeit erst festgestellt, nachdem der Anmelder vor Ort ist, wird eine vergebliche Anfahrt und entgangener Urlaub im Rahmen der Haftungsgrenze nur dann ersetzt, wenn vor Ort kein anderes Objekt (auch anderer Art) vergleichbaren oder besseren Standards nutzbar ist.
Hier wird die Differenz zum bezahlten Leistungspreis bis zur Haftungsgrenze von BRITAIN TRAVEL gezahlt.
Mängel am Objekt sind dem Betreiber sofort vor Ort direkt anzuzeigen (Mängelrüge). Ist dieser nicht erreichbar, sind die Mängel BRITAIN TRAVEL unverzüglich mitzuteilen. Es ist BRITAIN TRAVEL bzw. dem Betreiber eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen.
16. Haftung
Die Haftung von BRITAIN TRAVEL ist auf den 3-fachen Mietpreis begrenzt für Schäden, die nicht Körperschäden sind. Im übrigen gilt die Begrenzung nicht für sonstige Schäden, die auf grobfahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Der BRITAIN TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und/oder bei denen ein gesonderter Vertrag mit dem Leistungserbringer eingegangen wird (z.B. Fährfahrten, Flüge, Mietwagen, Versicherungen, Veranstaltungen vor Ort usw.).
Unsere Rundreisen bestehen aus verschiedenen Reiseteilen, von denen einige Eigenveranstaltung, andere jedoch Vermittlungsleistungen für andere Veranstalter (Fremdleistungen) sind.
Der Anmelder haftet für die Dauer der Reisezeit für alle durch ihn schuldhaft verursachten Schäden und Verluste am Objekt sowie aller zugehörenden festen und losen Teile. Der Anmelder ist verpflichtet, den entstandenen Schaden oder Verlust dem Betreiber oder BRITAIN TRAVEL zur Kenntnis zu bringen und ihn gegebenenfalls zu ersetzen.
17. Unerreichbarkeit des Mietobjektes
Ist das Mietobjekt wegen fehlender Transport- und Verkehrsmöglichkeiten (Fähren, Eisenbahn, Flughafen, Fluglinien, Straßen usw.), wegen Zoll- und Grenzproblemen, wegen Umwelt- und Wetterproblemen oder aus politischen Gründen usw. nicht für den Anmelder erreichbar, ist er dennoch an seinen Vertrag gebunden, da die Transportart und der Verkehrsweg durch den Anmelder ausgewählt wurde. Für den Leistungspreis gilt dann die gleiche pauschalierte Entschädigung wie bei einem Rücktritt von Seiten des Anmelders.
Vermittelt BRITAIN TRAVEL gleichzeitig noch die Fährfahrt, so ist BRITAIN TRAVEL dennoch nicht für die Erreichbarkeit des Hauses verantwortlich, selbst wenn die Fähre für die Unerreichbarkeit (oder verspätete Ankunft) verantwortlich ist.
18. Übergabe von Wohnobjekten
Das Ferienhaus, Ferienwohnung oder Apartment wird bei Beginn der Mietzeit vom Betreiber oder BRITAIN TRAVEL an den Anmelder übergeben. Möglicherweise wird der Schlüssel auch bei einem Nachbarn, Verwalter oder Keyholder abgeholt. Teilweise steckt der Schlüssel im Schloss des Hauses und die Tür ist offen. Die Rückübergabe findet am letzten Tage des Mietverhältnisses in ähnlicher Weise statt.
Etwaige vorgefundene Schäden am Mietobjekt sind gemäß Abschnitt 15 „Unbenutzbarkeit des Objektes und Mängel“ bei Anfangs-Übergabe zu rügen. Vom Anmelder verursachte Schäden sind spätestens bei der Endübergabe bekannt zugeben.
19. Autorundreisen und Touren
Für Rundreisen und Touren gelten Zusatzbedingungen, die ebenfalls in dem Katalogeinlageheft oder im Internet veröffentlicht sind.
Die Haftung für Fährfahrten gilt entsprechend Abschnitt 16 „Haftung“, da sie Vermittlungsleistungen sind.
20. Gewährleistung
Werden vertragliche Leistungen vom BRITAIN TRAVEL nicht erbracht, kann der Anmelder Abhilfe verlangen. Der BRITAIN TRAVEL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch in der Weise erfolgen, dass dem Anmelder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung oder ein finanzieller Ausgleich angeboten wird (Minderung).
21. Prospekt- und Katalogangaben, Allgemeine Reiseinformation
Die Prospekt- und Katalogangaben sind mit größter Sorgfalt aufgrund eigener Besuchsreisen und teilweisen Angaben der Betreiber der jeweiligen Mietobjekte gemacht worden. Geringe Änderungen sowie Druckfehler und Irrtümer sind möglich.
Da die Ausstattung der Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Apartments sehr detailliert beschrieben ist, sind Abweichungen möglich. Die Darstellung des Grundrisses ist zwar weitgehend maßstabsgerecht
(M 1:200), es sind bei den Symbolen jedoch keine Normen eingehalten worden.
Fehlende weniger wichtige Ausstattungsgegenstände berechtigen nicht zu Reisepreisminderungen.
Die im Katalog abgedruckten allgemeinen Reiseinformationen sind Bestandteil dieser Bedingungen und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Bestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige können variieren und sind hier nicht behandelt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft.
22. Zubehör
Zu manchen Objekten gehört Zubehör, wie z.B. ein Boot, Gartenmöbel, Fahrräder. Dieses Zubehör ist nicht bindend zugesichert. Dennoch darf es vom Anmelder unentgeltlich oder gegen Zusatzgebühr auf eigenes Risiko genutzt werden. Beachten Sie bitte hier die Angaben in der Beschreibung.
Der Anmelder hat sich vor Benutzung davon zu überzeugen, dass dieses Zubehör in einem einwandfreien Zustand ist. Entstehen schuldhaft verursachte Schäden während der Mietzeit, so geht die Beseitigung dieser Schäden, evtl. auch ein kompletter Ersatz, zu Lasten des Anmelders. Der Anmelder ist berechtigt, Schäden während der Mietzeit auf eigene Rechnung fachmännisch beseitigen zu lassen.
Im Haus enthaltene Sonnenbänke und Fitnessgeräte sind nur bei Kenntnis des Gebrauchs und auf eigene Gefahr zu benutzen.
23. Sicherungsschein und Versicherungen
Mit der Anzahlung erhält der Anmelder den Sicherungsschein i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB.
Bei Ferienhäuser kann eine zusätzlich abgerechnete Reisekosten-Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. BRITAIN TRAVEL empfiehlt auch bei anderen Leistungsteilen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für die gesamte Reise. Ansprechpartner hierfür: BRITAIN TRAVEL. Die Versicherungen werden erst mit Bezahlung abgeschlossen.
Vertragspartner des Anmelders für die Versicherungen ist immer die entsprechende Versicherung. Hier ist BRITAIN TRAVEL lediglich Vermittler. Die Bedingungen für die Versicherungen können bei BRITAIN TRAVEL abgefordert werden und liegen in der Regel den Reiseunterlagen bei.
Beachten Sie bitte bei der Reiserücktrittsversicherung: Forderungen von BRITAIN TRAVEL aus einem Rücktritt an den Anmelder bleiben weiter bestehen und müssen vom Anmelder beglichen werden. Die Versicherung erstattet jedoch die Summe danach dem Anmelder direkt (gemäß Versicherungsbedingungen und abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung).
24. Jagen, Angeln, Golf, Schwimmen
Diese und andere Sportarten werden auf eigenes Risiko ausgeführt und sind in keiner Weise Bestandteil des Vertrages zwischen Anmelder und BRITAIN TRAVEL.
Der Anmelder hat sich um entsprechende Erlaubnisscheine zu kümmern und die Gesetze zu beachten.
25. Mitwirkungspflicht
Der Anmelder ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Anmelder ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen dem Betreiber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Ist der Betreiber des Objektes nicht erreichbar oder sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich BRITAIN TRAVEL per Telefon, Telefax oder Email mitzuteilen, damit BRITAIN TRAVEL geeignete Maßnahmen ergreifen kann, die Beanstandung zu überprüfen, für Abhilfe zu sorgen oder ggf. ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen.
Evtl. kann es zur Schadensminimierung auch nötig sein, dass der Anmelder sofort selbst eine Beseitigung veranlasst und die Kosten hierfür mit BRITAIN TRAVEL abrechnet (z.B. Wasserrohrbruch, elektrische Schäden, Neukauf einer Kaffeemaschine).
Unterlässt der Anmelder es schuldhaft, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
26. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Anmelder innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber dem BRITAIN TRAVEL geltend zu machen. Später eingehende Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Vertragliche Ansprüche des Anmelders verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietzeit dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Anmelder solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem BRITAIN TRAVEL die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung - soweit nicht vorsätzlich begannen - verjähren nach drei Jahren.
27. Kundenschutz
Anmelder und Betreiber dürfen nach der ersten Vermietung durch BRITAIN TRAVEL Peter Storm keinen weiteren Mietvertrag direkt ohne BRITAIN TRAVEL eingehen, andernfalls haftet der Anmelder BRITAIN TRAVEL gegenüber für den entstandenen Schaden (z.B. entgangene Vermietungsprovision).
28. Unwirksamkeit einzelner Bestandteile
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile und Bestimmungen des Vertrages bzw. der Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
29. Gerichtsstand
Der Anmelder kann BRITAIN TRAVEL nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von BRITAIN TRAVEL gegen den Anmelder ist der Wohnsitz des Anmelders maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder Vollkaufleute. In diesen Fällen ist der Sitz von BRITAIN TRAVEL maßgebend.
